Neuer Bebauungsplan B22

Ja, die Bebauung an der Leuchtturmstraße bis nach Dahmeshöved ist völlig gesetzeskonform und jetzt auch in einem aktuellen Bebauungsplan festgeschrieben worden, der am 27.11.2019 vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Die Gemeindevertretung durfte nur noch darüber entscheiden ob die maximale Bebauungshöhe nun 8,33 cm oder 8,40 cm sein darf.

Das Landesparlament in Kiel hat per Gesetz bestimmt, dass bei Grundstücken mit Abbruchkanten an der Ostseeküste die Bebauung bis an die straßenseitige Grundstückskante erfolgen darf und die Erhaltung oder Wiederherstellung von Knicks einer besonderen rechtlichen Regelung unterliegen.

 

Obwohl das Ortsschild von Dahme noch in Höhe des Kamplandes steht hat man doch klugerweise zugesehen dass der Planungsbereich mit zum innerörtlichen Bereich gehört und das damit dieses Gesetz auch auf den Bereich des B-22 angewendet werden kann. 

Bild: Planbereich mit Küstenlinie und Knicks etwa um 1935